Der Wasserzweckverband informiert

Neuigkeiten aus dem Zweckverband, Informationen zum Trinkwasser und wichtige Nachrichten für das Verbandsgebiet lesen Sie an dieser Stelle.

Gebührenanpassung zum 01.01.2020

Wie bereits im Dezember 2019 ankündigt wurde auf der Verbandsversammlung der WasserGHG am Montag, 13.07.2020 über die Gebührenbedarfsberechnung beraten und abgestimmt.

Von der Verwaltung der WasserGHG wurde eine neue Gebührenkalkulation für den Zeitraum von 2020 bis 2022 in Auftrag gegeben. Das Kommunalberatungsbüro Bitterwolf hat nun das Ergebnis der Nach- und Vorauskalkulation der Gebühren vorgelegt.

Der Zweckverband zur Wasserversorgung Gennach-Hühnerbach-Gruppe ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er dient dem öffentlichen Wohl und strebt nicht an, Gewinne zu erzielen.

Es ist dabei selbstverständlich, dass der Zweckverband seine Investitionen langfristig und nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten plant.

Nachdem wir nach dem Kostendeckungsprinzip arbeiten, müssen unsere Ausgaben durch die Einnahmen gedeckt werden.

 

Die Mitglieder der Verbandsversammlung haben in einer sachlichen und lebhaften Beratung über die Verteilung des Gebührenbedarfs der sich aus der Grundgebühr und den Verbrauchsgebühren zusammensetzt ausführlich beraten. Seitens der Verwaltung wurden verschiedenste Möglichkeiten der Gebührenanpassung vorgestellt.

Durch mehrheitlichen Beschluss der Verbandsversammlung wurde folgende Gebührenanpassung zum 01.01.2020 beschlossen:

 

neue Grundgebühr

neue
Jahresgebühr

neue
mtl. Gebühr

 

bisherige
Jahresgebühr

bisherige
mtl. Gebühr

Tarif 1 - 4 m³/h (QN 2,5)

40,80 €

3,40 €

 

30,00 €

2,50 €

Tarif 2 - 10 m³/h (QN 6,0)

48,00 €

4,00 €

 

36,00 €

3,00 €

Tarif 3 - 16 m³/h (QN 10,0)

60,00 €

5,00 €

 

60,00 €

5,00 €

Tarif 4 - über 16 m³/h (QN < 10,0)

90,00 €

7,50 €

 

90,00 €

7,50 €

Tarif 5 - Verbundzähler

810,00 €

67,50 €

 

810,00 €

67,50 €

 

Die Verbrauchsgebühr beträgt ab dem 01.01.2020 0,70 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Die bisherige Gebühr betrug 0,55 € je Kubikmeter entnommenen Wassers.

Der Anstieg der Gebühren ist auch darauf zurückzuführen, dass für den laufenden Betrieb, den Unterhalt der Anlagen und für die Sanierung der bestehenden Wasserleitungen wesentlich höhere Ausgaben anfallen. Wie bereits in den vergangenen Jahren durchgeführt, stehen auch für die nächsten Jahre große Sanierungsmaßnahmen an. Die Versammlung war sich einig im Bereich Unterhalt und Sanierung der Bestandsleitungen und Anlagen keine Kürzung der Haushaltsmittel vorzunehmen.

 

Die Entscheidung solche Verbrauchsgebühren anzuheben fällt nie leicht, ist aber aus betrieblicher Sicht unumgänglich. Nachdem die Versorgungssicherheit mit erstklassigem Trinkwasser an oberster Stelle steht, müssen wir diese Kosten aufwenden um den fast 6.000 Abnahmestellen gerecht werden zu können.

 

Nachfolgend vier Bespielberechnungen wie sich die Gebührenanpassung auf die Gebührenzahler auswirkt:

Abnehmer:                       Jahresverbrauch     Gebühr (brutto) alt          Gebühr (brutto) neu            Mehrbelastung €   %

1 Personen Haushalt                    35 m³                       52,70 €                             69,87 €                          17,17 €             33%

4 Personen Haushalt                  140 m³                     114,49 €                           148,52 €                          34,03 €             30%

Gewerbe/Landwirt u.a.          2.000 m³                  1.215,52 €                        1.549,36 €                        333,84 €             27%

Gewerbe/Landwirt u.a.          5.000 m³                  2.981,02 €                        3.796,36 €                        815,34 €             27%

 

Nachfolgend einige Angaben zum abgelaufenen Geschäftsjahr:

Verkaufte Wassermenge 2019: 1.239.282 m³

Stand zum 31.12.2019 an verbauten aktiven Wasserzählern: 5.967 Stk.

Jahresumsatz: 4.715.810,40 €

Versorgungsleitungen (ohne Hausanschlüsse): rund 220 km

Hydranten im Versorgungsgebiet: über 1.500 Stk.

Errichtung eines neuen Trinkwasserbrunnens im Stubental – Gemarkung Frankenhofen

Der Zweckverband beschäftigt sich seit Jahren mit der Ausweisung der Wasserschutzgebiete für die beiden Wassergewinnungsanlagen „Hochreute“ in Thalhofen und „Gerbishofer Feld“ in Aufkirch. Gegen die Schutzgebietsverordnung für die Wassergewinnungsanlage in der Hochreute läuft ein Normenkontrollverfahren. Wann das Verfahren vor dem bayer. Verwaltungsgerichtshof eröffnet wird, steht noch nicht fest.

Für die Neuausweisung des Wasserschutzgebiets für die Wassergewinnungsanlage im Gerbishofer Feld wurde zum geologischen Gutachten auch die Prüfung von Alternativen beauftragt. Die WasserGHG war in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Denklingen bei der Suche für ein alternatives Gewinnungsgebiet im Stubental erfolgreich. Die Gemeinde Denklingen hat bereits die Brunnenbohrung, Errichtung des Trinkwasserbrunnens und die Schutzgebietsausweisung abgeschlossen. Die Erschließungsarbeiten zum Anschluss der Gemeinde Denklingen sind derzeit in Ausführung.

Die WasserGHG wird in kürze die Brunnenbohrung und Erstellung des Trinkwasserbrunnens (Tiefe ca. 40 m) ausführen lassen. Die Firma Abt aus Mindelheim hat hierzu den rund 190.000 € teuren Auftrag erhalten. Der Bohrpunkt befindet sich sogar noch in der Gemarkung Frankenhofen. Nach dem erfolgreichen erstellen des Brunnens erfolgt ein Langzeitpumpversuch (rund 144 Stunden) bei dem die Leistungsfähigkeit des Brunnes, aber auch die gemeinsame Leistungsfähigkeit des Brunnens Denklingen und unseres Brunnens überprüft werden. Nach Abschluss dieser Arbeiten werden unsere beauftragten Geologen das Gutachten erstellen, inwieweit diese neue Gewinnungsanlage für unseren Zweckverband zur Versorgungssicherheit beitragen kann.