Wasser-Wissen für Bauherren
Der Zweckverband zur Wasserversorgung Gennach-Hühnerbach-Gruppe (WasserGHG) liefert seinen Kunden hygienisch einwandfreies Trinkwasser. Vom Wasserzähler bis zur Entnahmestelle ist jedoch der Eigentümer oder Betreiber der Anlage dafür verantwortlich, die Qualität des Trinkwassers in der Hausinstallation sicherzustellen.
Planen Sie deshalb möglichst schon im Vorfeld mit uns Ihr Vorhaben, denn Wasser ist unsere Kompetenz. Bei uns finden Sie das Wissen, das für die Wasserqualität in Ihrer neuen Immobilie wichtig ist.
Die Formulare für Bauherren finden Sie auch in unserer Rubrik Downloads.
Ihr Grundstück benötigt einen Wasseranschluss?
Oder soll Ihr Anschluss geändert werden? Hier finden Sie den genauen Ablauf.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag für einen neuen Grundstücksanschluss oder Änderung des Anschlusses spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Ausführungstermin.
Wasseranschluss beantragen
Für die Neuverlegung, Umlegung oder sonstige Änderung am Hausanschluss einschließlich Zählereinheit ist allein die WasserGHG zuständig. Die Antragstellung kann nur durch den Grundstückseigentümer erfolgen. Sie können das erforderliche Antragsformular hier herunterladen oder bei uns telefonisch anfordern. Bei Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Nach Genehmigung Ihres Antrags erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben der WasserGHG. Das weitere terminliche und technische Vorgehen stimmen Sie am besten mit uns telefonisch unter Tel. 08345-92060 ab.
Notwendige Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
– Lageplan mit Darstellung des Gebäudes
– Plan mit dem Grundriss aller Geschosse
– Plan mit den Ansichten des Gebäudes
– Mitteilung, in welchem Raum der Einbau des Wasserzählers erfolgen soll
Fertigstellungsanzeige
Nach Beendigung der Installation und Fertigstellung des Bauvorhabens senden Sie uns bitte das entsprechende Formular Fertigstellungsanzeige zu.
Bevor die Verbrauchsanlage durch den Einbau des Wasserzählers in Betrieb genommen werden kann, muss uns diese Fertigstellungsanzeige vorliegen. Bitte vereinbaren Sie dann auch gleich einen Termin zum Einbau des Wasserzählers unter Tel. 08345-92060.
Eigenarbeiten sind nicht erlaubt
Aus sicherheitstechnischen und hygienischen Gründen muss die Hausinstallation grundsätzlich von einer zugelassenen Installationsfirma nach DIN 1988 der AVBWasV und der Wasserabgabesatzung des Verbandes ausgeführt werden. Sie muss in der Fertigstellungsanzeige der Hausinstallation durch Unterschrift und Stempel die ordnungsgemäße Ausführung bestätigen. Erst nach Vorliegen dieser Anzeige kann ein Zählereinbau durch die WasserGHG und damit die Wasserlieferung erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer "Richtiger Umgang mit Trinkwasser und der Trinkwasser-Installation".
Reparaturen an den Hausanschlüssen
Sie dürfen an der Leitung vor dem Zähler selbst keine Reparaturen vornehmen oder vornehmen lassen. Dafür sind nur unsere Wassertechniker berechtigt. Nach dem Zähler, also ab Ausgangsventil, trägt im Rechtsverhältnis zum Verband der Hauseigentümer - nicht der Mieter - die volle Verantwortung.
Was ist eigentlich …
Der Grundstücksanschluss ist die Verbindung von der Hauptvorsorgungsleitung bis in den Hausanschlussraum oder den Wasserzählerschacht. Der WasserGHG bestimmt Zahl, Art, Nennweite und Führung der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung. Sie bestimmt auch, wo und an welche Versorgungsleitung anzuschließen ist. Der Grundstücksanschluss gehört zu den Betriebsanlagen der WasserGHG. Er wird ausschließlich von der WasserGHG hergestellt, angeschafft, verbessert, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.
Die Übergabestelle ist das Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück/Gebäude. Die Hauptabsperrvorrichtung ist die erste Armatur auf dem Grundstück, mit der die gesamte nachfolgende Wasserversorgungsanlage einschließlich Wasserzähler abgesperrt werden kann.
Für die Hausinstallation liegt die Verantwortung beim Grundstückseigentümer bzw. dem Betreiber der Anlage. Der Hauptwasserzähler ist Eigentum der WasserGHG und wird nur von ihr oder durch von ihr beauftragte Firmen eingebaut, gewartet und ausgetauscht.
Kalt- und Warmwasserzähler müssen geeicht sein. Das betrifft alle Wasserzähler, auch solche, die sich als sogenannte Wohnungs-, Etagen- oder Zwischenzähler im Besitz anderer Unternehmen oder von Privatpersonen befinden. Die Eichung gilt nicht unbegrenzt. Für Kaltwasserzähler beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre und für Warmwasserzähler fünf Jahre (Grundlage sind das Eichgesetz und die Eichordnung).
Grundsätzlich sollte unmittelbar nach dem Wasserzähler in Fließrichtung ein Filter
eingebaut werden, da dieser:
- kleine Feststoffpartikel wie z. B. Rostteilchen oder Sandkörner zurückhält.
- Armaturen und Apparate (z. B. Einhebelmischbatterien, Thermostatarmaturen,
Warmwasserbereiter) in der Installation schützt.
Voraussetzung für einen hygienisch einwandfreien Betrieb ist die Wartung der Filter entsprechend der Herstellerangaben.
Druckminderer schützen die Trinkwasserhausinstallationen vor möglicherweise auftretendem zu hohem Versorgungsdruck. Durch Verwendung eines Druckminderers können Druckschäden vermieden und der Wassergebrauch kann gesenkt werden. Der eingestellte Druck wird dabei auch bei stark schwankenden Vordrücken konstant gehalten. Auch störende Fließgeräusche innerhalb der Hausinstallation werden durch das Reduzieren und Konstanthalten des Betriebsdrucks minimiert.
Beim Errichten einer neuen Wasserzählergarnitur setzen die Techniker der WasserGHG nach dem Wasserzähler ein sogenanntes KFR-Ventil ein, ein Kolbenventil mit eingebautem Rückflussverhinderer. Nach dem Einbau geht das KFR-Ventil in das Eigentum des Anschlussnehmers über.
Möglicherweise benötigen Sie einen Wasserzählerschacht. Nachdem es hierfür verschiedene Bauweisen gibt, bitten wir um frühzeitige Kontaktaufnahme, damit Ihre Anschlussleitung richtig installiert werden kann.