Wasser-Wissen für Bauherren

Der Zweckverband zur Wasserversorgung Gennach-Hühnerbach-Gruppe (WasserGHG) liefert seinen Kunden hygienisch einwandfreies Trinkwasser. Vom Wasserzähler bis zur Entnahmestelle ist jedoch der Eigentümer oder Betreiber der Anlage dafür verantwortlich, die Qualität des Trinkwassers in der Hausinstallation sicherzustellen.

Planen Sie deshalb möglichst schon im Vorfeld mit uns Ihr Vorhaben, denn Wasser ist unsere Kompetenz. Bei uns finden Sie das Wissen, das für die Wasserqualität in Ihrer neuen Immobilie wichtig ist.

Die Formulare für Bauherren finden Sie auch in unserer Rubrik Downloads.

Ihr Grundstück benötigt einen Wasseranschluss?

Oder soll Ihr Anschluss geändert werden? Hier finden Sie den genauen Ablauf.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag für einen neuen Grundstücksanschluss oder Änderung des Anschlusses spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Ausführungstermin.

Wasseranschluss beantragen

Für die Neuverlegung, Umlegung oder sons­tige Ände­rung am Haus­an­schluss ein­schließ­lich Zähler­ein­heit ist allein die WasserGHG zu­ständig. Die Antrag­stel­lung kann nur durch den Grund­stücks­eigen­tümer erfol­gen. Sie können das erfor­der­liche Antrags­for­mu­lar hier herun­ter­laden oder bei uns tele­fo­nisch an­for­dern. Bei Fragen sind wir Ihnen gerne be­hilflich.

Nach Genehmigung Ihres Antrags er­hal­ten Sie ein Bestä­ti­gungs­schrei­ben der WasserGHG. Das wei­tere termin­liche und tech­nische Vor­ge­hen stim­men Sie am besten mit uns tele­fo­nisch unter Tel. 08345-92060 ab.

Notwendige Unterlagen

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

– Lageplan mit Darstellung des Gebäudes
– Plan mit dem Grundriss aller Geschosse
– Plan mit den Ansichten des Gebäudes
– Mitteilung, in welchem Raum der Einbau des Wasserzählers erfolgen soll

Fertigstellungs­anzeige

Nach Beendigung der Instal­lation und Fertig­stel­lung des Bau­vor­ha­bens sen­den Sie uns bitte das ent­spre­chen­de Formular Fertig­stel­lungs­an­zeige zu.

Bevor die Verbrauchs­anlage durch den Ein­bau des Wasser­zählers in Betrieb ge­nom­men werden kann, muss uns diese Fertig­stel­lungs­an­zeige vor­lie­gen. Bitte ver­ein­baren Sie dann auch gleich einen Ter­min zum Ein­bau des Was­ser­zäh­lers unter Tel. 08345-92060.

Eigenarbeiten sind nicht erlaubt

Download Trinkwasser-Flyer

Aus sicherheitstechnischen und hygienischen Gründen muss die Hausinstallation grundsätzlich von einer zugelassenen Installationsfirma nach DIN 1988 der AVBWasV und der Wasserabgabesatzung des Verbandes ausgeführt werden. Sie muss in der Fertigstellungsanzeige der Hausinstallation durch Unterschrift und Stempel die ordnungsgemäße Ausführung bestätigen. Erst nach Vorliegen dieser Anzeige kann ein Zählereinbau durch die WasserGHG und damit die Wasserlieferung erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer "Richtiger Umgang mit Trinkwasser und der Trinkwasser-Installation".

Reparaturen an den Hausanschlüssen

Sie dürfen an der Leitung vor dem Zähler selbst keine Reparaturen vornehmen oder vornehmen lassen. Dafür sind nur unsere Wassertechniker berechtigt. Nach dem Zähler, also ab Ausgangsventil, trägt im Rechtsverhältnis zum Verband der Hauseigentümer - nicht der Mieter - die volle Verantwortung.

Was ist eigentlich …

Der Grundstücksanschluss ist die Verbindung von der Hauptvorsorgungsleitung bis in den Hausanschlussraum oder den Wasserzählerschacht. Der WasserGHG bestimmt Zahl, Art, Nennweite und Führung der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung. Sie bestimmt auch, wo und an welche Versorgungsleitung anzuschließen ist. Der Grundstücksanschluss gehört zu den Betriebsanlagen der WasserGHG. Er wird ausschließlich von der WasserGHG hergestellt, angeschafft, verbessert, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.