Wasser-Wissen für Bauherren
Der Zweckverband zur Wasserversorgung Gennach-Hühnerbach-Gruppe (WasserGHG) liefert seinen Kunden hygienisch einwandfreies Trinkwasser. Vom Wasserzähler bis zur Entnahmestelle ist jedoch der Eigentümer oder Betreiber der Anlage dafür verantwortlich, die Qualität des Trinkwassers in der Hausinstallation sicherzustellen.
Planen Sie deshalb möglichst schon im Vorfeld mit uns Ihr Vorhaben, denn Wasser ist unsere Kompetenz. Bei uns finden Sie das Wissen, das für die Wasserqualität in Ihrer neuen Immobilie wichtig ist.

Die Formulare für Bauherren finden Sie auch in unserer Rubrik Downloads.
Ihr Grundstück benötigt einen Wasseranschluss?
Oder soll Ihr Anschluss geändert werden? Hier finden Sie den genauen Ablauf.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag für einen neuen Grundstücksanschluss oder Änderung des Anschlusses spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Ausführungstermin.
Wasseranschluss beantragen
Für die Neuverlegung, Umlegung oder sonstige Änderung am Hausanschluss einschließlich Zählereinheit ist allein die WasserGHG zuständig. Die Antragstellung kann nur durch den Grundstückseigentümer erfolgen. Sie können das erforderliche Antragsformular hier herunterladen oder bei uns telefonisch anfordern. Bei Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Nach Genehmigung Ihres Antrags erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben der WasserGHG. Das weitere terminliche und technische Vorgehen stimmen Sie am besten mit uns telefonisch unter Tel. 08345-92060 ab.
Notwendige Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
– Lageplan mit Darstellung des Gebäudes
– Plan mit dem Grundriss aller Geschosse
– Plan mit den Ansichten des Gebäudes
– Mitteilung, in welchem Raum der Einbau des Wasserzählers erfolgen soll
Fertigstellungsanzeige
Nach Beendigung der Installation und Fertigstellung des Bauvorhabens senden Sie uns bitte das entsprechende Formular Fertigstellungsanzeige zu.
Bevor die Verbrauchsanlage durch den Einbau des Wasserzählers in Betrieb genommen werden kann, muss uns diese Fertigstellungsanzeige vorliegen. Bitte vereinbaren Sie dann auch gleich einen Termin zum Einbau des Wasserzählers unter Tel. 08345-92060.

Eigenarbeiten sind nicht erlaubt

Aus sicherheitstechnischen und hygienischen Gründen muss die Hausinstallation grundsätzlich von einer zugelassenen Installationsfirma nach DIN 1988 der AVBWasV und der Wasserabgabesatzung des Verbandes ausgeführt werden. Sie muss in der Fertigstellungsanzeige der Hausinstallation durch Unterschrift und Stempel die ordnungsgemäße Ausführung bestätigen. Erst nach Vorliegen dieser Anzeige kann ein Zählereinbau durch die WasserGHG und damit die Wasserlieferung erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer "Richtiger Umgang mit Trinkwasser und der Trinkwasser-Installation".
Reparaturen an den Hausanschlüssen
Sie dürfen an der Leitung vor dem Zähler selbst keine Reparaturen vornehmen oder vornehmen lassen. Dafür sind nur unsere Wassertechniker berechtigt. Nach dem Zähler, also ab Ausgangsventil, trägt im Rechtsverhältnis zum Verband der Hauseigentümer - nicht der Mieter - die volle Verantwortung.