Der Wasserzweckverband informiert

Neuigkeiten aus dem Zweckverband, Informationen zum Trinkwasser und wichtige Nachrichten für das Verbandsgebiet lesen Sie an dieser Stelle.

öffentliche Verbandsversammlung

Am Mittwoch, 12. Juli 2023 um 19.30 Uhr findet
im „Gasthof zur Krone“ in 86860 Weicht, Stockheimer Str. 13 die

84. Verbandsversammlung

statt.

Tagesordnung:

1. Protokoll – 83. Verbandsversammlung vom 27. Juli 2022

2. Allgemeiner Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr 2022

3. Technischer Jahresbericht 2022

4. Wassergewinnungsanlage im Stubental – Gemarkung Frankenhofen
a) Beratung und Beschlussfassung Submissionsergebnis „Neubau der Trinkwasserleitung vom
    Brunnen 2 Stubental zum Hochbehälter Stocken“ - Auftragsvergabe
b) Sachstand Bauantrag Neubau eines Pumpenhaus im Stubental Fl.Nr. 330/0
c) Anschluss Brunnen 2 Stubental Stromversorgung, Anlagenbau, Prozessleitsystem und Pumpenhaus
d) Ganglinien Brunnen 1 und 2 Stubental – Auswertung Geologe GUT

5. Beratung und Beschlussfassung – Installation von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden der WasserGHG

6. Gebührenbedarfsberechnung 2024 – 2027 – Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenanpassung zum 01.01.2024

7. Satzungen:
a) Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS)
b) Erlass einer neuen Verbandssatzung

8. Wahl des Verbandsvorsitzenden – Amtsübergabe zum 01.09.2023

9. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022

10. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022

11. Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022

12. Beratung über den Haushaltsplan, das Investitionsprogramm und die Haushaltssatzung 2023

13. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023

14. Verschiedenes – Wünsche – Anfragen

Auf der Verbandsversammlung erfahren sie aktuelle Daten und Informationen über ihre WasserGHG. Es ergeht herzliche Einladung.

Wassergewinnungsanlage im Stubental – Brunnen 2

Wie wir Sie bereits mehrfach informiert haben, ist die WasserGHG im Stubental (Sachsenrieder Forst) bezüglich einer weiteren Wassergewinnung fündig geworden. Der bereits gebohrte und mit einem Leistungspumpversuch getestete Brunnen weist sehr gute quantitative, aber auch vor allem qualitative Werte auf. Einer der größten Vorteile dieses Brunnenstandorts ist das Wassereinzugsgebiet. Das notwendige Wasserschutzgebiet für diese Gewinnungsanlage ist zu ca. 92% mit Staatsforst bedeckt, nur ca. 8% werden landwirtschaftlich überwiegend als Grünland genutzt.

Nach einem längeren Verfahren hat die WasserGHG nun mit Bescheid vom 16.09.2022 durch die untere Wasserrechtsbehörde des LRA Ostallgäu die beschränkte Erlaubnis für die Grundwasserentnahme für diesen Brunnen, welcher noch auf der Gemarkung Frankenhofen liegt, erhalten. Diese Erlaubnis wurde aufgrund der alternativen Prüfung für unsere Gewinnungsanlage im Gerbishofer Feld bis zum 31.12.2031 befristet. In diesem Zeitraum wollen wir möglichst viele Erfahrungen sammeln, wie z.B. die Leistungsfähigkeit dieses neuen Trinkwasserbrunnens, die Schwankungen der Grundwasserganglinien u.v.m.. Zudem müssen wir in diesem Zeitraum herausfinden, wie sich die beiden Brunnen der WasserGHG und der Gemeinde Denklingen beeinflussen. Die Gemeinde Denklingen hat nur ca. 120 m entfernt einen eigenen Brunnen gebohrt und betreibt diese Wassergewinnungsanlage bereits. Die Genehmigung sieht aufgrund dieses räumlichen Zusammenhangs und der Förderung der beiden Brunnen aus einem Grundwasserstrom einige Auflagen vor.
Für die Wassergewinnung im Brunnen 2 erhielten wir folgende Genehmigungen:

Förderung max. 20 l / s – max. 1.728 m³ /d – max. 500.000 m³ / Jahr – für die ersten beiden Jahre nach Inbetriebnahme der Wassergewinnung. Nach diesen beiden Jahren bis zum 31.12.2031 dürfen folgende Mengen gefördert werden: max. 30 l / s – max. 2.000 m³ /d – max. 50.000 m³ / Monat – max. 500.000 m³ / Jahr.

Die WasserGHG kann durch diese Möglichkeiten nun die nächsten Jahre sehr gute Tests durchführen, wie die Wassergewinnung und Versorgungssicherheit für das Verbandsgebiet verbessert und vor allem gesichert werden kann. Inzwischen ist es sicherlich allgemein bekannt, dass der Klimawandel auch speziell für die Wasserversorgung schon sehr deutliche negative Auswirkungen zeigt. Mit dieser dritten Gewinnungsanlage, die nur 2 km von unserem Hochbehälter in Stocken entfernt liegt, kann sich die WasserGHG gut auf die nächsten schwierigen Versorgungsjahre einstellen. Am Ende der nun festgelegten Frist am 31.12.2031 wird sich dann herausstellen, wie und mit welchen Gewinnungsanlagen die WasserGHG die Versorgung weiterführen darf.

Für unsere Kunden bedeutet diese weitere Gewinnungsanlage ein weiterer wichtiger Punkt zum Thema „Versorgungssicherheit“. Die Planung zum Anschluss des Brunnens an die bestehenden Versorgungseinrichtungen laufen bereits. Der Anschluss soll im Jahr 2023 erfolgen.

Noch ein Hinweis zum Thema Versorgungssicherheit: Die WasserGHG verfügt über ein Notstromkonzept mit eigenen festverbauten Aggregaten und Dieseltanks. Im Falle eines Stromausfalls würde die Notstromversorgung die Wasserversorgung aufrechterhalten.