Der Wasserzweckverband informiert

Neuigkeiten aus dem Zweckverband, Informationen zum Trinkwasser und wichtige Nachrichten für das Verbandsgebiet lesen Sie an dieser Stelle.

Wassergewinnungsanlage im Stubental – Brunnen 2

Wie wir Sie bereits mehrfach informiert haben, ist die WasserGHG im Stubental (Sachsenrieder Forst) bezüglich einer weiteren Wassergewinnung fündig geworden. Der bereits gebohrte und mit einem Leistungspumpversuch getestete Brunnen weist sehr gute quantitative, aber auch vor allem qualitative Werte auf. Einer der größten Vorteile dieses Brunnenstandorts ist das Wassereinzugsgebiet. Das notwendige Wasserschutzgebiet für diese Gewinnungsanlage ist zu ca. 92% mit Staatsforst bedeckt, nur ca. 8% werden landwirtschaftlich überwiegend als Grünland genutzt.

Nach einem längeren Verfahren hat die WasserGHG nun mit Bescheid vom 16.09.2022 durch die untere Wasserrechtsbehörde des LRA Ostallgäu die beschränkte Erlaubnis für die Grundwasserentnahme für diesen Brunnen, welcher noch auf der Gemarkung Frankenhofen liegt, erhalten. Diese Erlaubnis wurde aufgrund der alternativen Prüfung für unsere Gewinnungsanlage im Gerbishofer Feld bis zum 31.12.2031 befristet. In diesem Zeitraum wollen wir möglichst viele Erfahrungen sammeln, wie z.B. die Leistungsfähigkeit dieses neuen Trinkwasserbrunnens, die Schwankungen der Grundwasserganglinien u.v.m.. Zudem müssen wir in diesem Zeitraum herausfinden, wie sich die beiden Brunnen der WasserGHG und der Gemeinde Denklingen beeinflussen. Die Gemeinde Denklingen hat nur ca. 120 m entfernt einen eigenen Brunnen gebohrt und betreibt diese Wassergewinnungsanlage bereits. Die Genehmigung sieht aufgrund dieses räumlichen Zusammenhangs und der Förderung der beiden Brunnen aus einem Grundwasserstrom einige Auflagen vor.
Für die Wassergewinnung im Brunnen 2 erhielten wir folgende Genehmigungen:

Förderung max. 20 l / s – max. 1.728 m³ /d – max. 500.000 m³ / Jahr – für die ersten beiden Jahre nach Inbetriebnahme der Wassergewinnung. Nach diesen beiden Jahren bis zum 31.12.2031 dürfen folgende Mengen gefördert werden: max. 30 l / s – max. 2.000 m³ /d – max. 50.000 m³ / Monat – max. 500.000 m³ / Jahr.

Die WasserGHG kann durch diese Möglichkeiten nun die nächsten Jahre sehr gute Tests durchführen, wie die Wassergewinnung und Versorgungssicherheit für das Verbandsgebiet verbessert und vor allem gesichert werden kann. Inzwischen ist es sicherlich allgemein bekannt, dass der Klimawandel auch speziell für die Wasserversorgung schon sehr deutliche negative Auswirkungen zeigt. Mit dieser dritten Gewinnungsanlage, die nur 2 km von unserem Hochbehälter in Stocken entfernt liegt, kann sich die WasserGHG gut auf die nächsten schwierigen Versorgungsjahre einstellen. Am Ende der nun festgelegten Frist am 31.12.2031 wird sich dann herausstellen, wie und mit welchen Gewinnungsanlagen die WasserGHG die Versorgung weiterführen darf.

Für unsere Kunden bedeutet diese weitere Gewinnungsanlage ein weiterer wichtiger Punkt zum Thema „Versorgungssicherheit“. Die Planung zum Anschluss des Brunnens an die bestehenden Versorgungseinrichtungen laufen bereits. Der Anschluss soll im Jahr 2023 erfolgen.

Noch ein Hinweis zum Thema Versorgungssicherheit: Die WasserGHG verfügt über ein Notstromkonzept mit eigenen festverbauten Aggregaten und Dieseltanks. Im Falle eines Stromausfalls würde die Notstromversorgung die Wasserversorgung aufrechterhalten.

Wasserzählerablesung

Wasserzählerablesung durch Kundenablesung – Versand von Ablesekarten
Auch in diesem Jahr wird die Zählerdatenerfassung durch Selbstablesung der Kunden erfolgen. Die positiven Erfahrungen aus den letztjährigen Kundenablesungen und auch die vielen positiven Rückmeldungen der Kunden haben zu dieser Entscheidung geführt.

Der Stand des Wasserzählers wird somit wieder durch eine reine Kunden-Ablesung ermittelt.

Alle Hauseigentümer (keine Mieter) erhalten von uns wieder für jedes Objekt Anfang Dezember 2022 ein Anschreiben. In diesem Anschreiben bitten wir die Kunden die Ablesung des Wasserzählers selbst durchzuführen.
Ausgenommen von diesem Anschreiben sind nur die Objekte bei denen eine Selbstablesung nicht möglich ist, dies ist den Eigentümern aber bereits bekannt.

Wir bitten alle Kunden den Stand des Wasserzählers bis spätestens 09.01.2023 zu übermitteln. Falls wir keine Nachricht über den Zählerstand erhalten, müssen wir den Stand leider schätzen.

Es gibt wieder drei Möglichkeiten uns den Wasserzählerstand zu übermitteln:

  1. Scannen Sie den QR-Code auf dem Anschreiben und übermitteln Sie den Zählerstand bequem per Smartphone.
  2. Meldung über unseren Online-Service unter http://www.wasserghg.de
  3. Versand der ausgefüllten Zählerablesekarte an die WasserGHG

Bitte unterstützen Sie uns bei der Zählerstandsermittlung, nur mit einem aktuellen Zählerstand können wir Ihnen eine genaue Jahresabrechnung für das Jahr 2022 erstellen.

Bei Fragen rund um die Wasserversorgung und Zählertechnik können Sie sich gerne an uns wenden – Frau Niedermühlbichler, Frau Wind und Herr Heiß sind gerne für Sie da.