Zählerstandsmeldung
Der Verbandsausschuss der WasserGHG hat entschieden, dass die diesjährige Zählerdatenerfassung wieder durch die Selbstablesung der Kunden erfolgen wird. Die positiven Erfahrungen aus der letztjährigen Kundenablesung, aber auch die Ungewissheit der Corona-Pandemie haben zu dieser Entscheidung geführt.
Der Stand des Wasserzählers wird wieder durch eine reine Kunden-Ablesung ermittelt.
Bitte unterstützen Sie uns bei der Zählerstandsermittlung, nur mit einem aktuellen Zählerstand können wir Ihnen eine genaue Jahresabrechnung für das Jahr 2021 erstellen. Falls wir bis zum 07.01.2022 keine Nachricht über den Zählerstand erhalten, müssen wir den Stand leider schätzen.
Zählerbeispiel:

Neue Bankverbindung?
Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, bitten wir Sie um zeitnahe Mitteilung der neuen Kontodaten. Anfallende Rücklastschriftgebühren müssen von Ihnen getragen werden.
Zudem weisen wir nochmals darauf hin, dass wir bei offenen Forderungen nach der zweiten Zahlungsaufforderung ohne Ausgleich der Gebühren und Nebenkosten satzungsgemäß den Hausanschluss und damit die Wasserversorgung abstellen. Leider mussten wir auch in diesem Jahr mehrfach von unserem Recht Gebrauch machen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig bei Zahlungsschwierigkeiten – Sie ersparen sich weitere Kosten und Unannehmlichkeiten!