Günstiges Trinkwasser
Grundlage für die Lieferung von hochwertigem Trinkwasser bildet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das die Wasserversorgung als eine "Daseinsvorsorge" verankert. Darüber hinaus bestimmt das Gesetz, dass der Wasserbedarf vor allem aus ortsnahen Vorkommen gedeckt werden muss.
Um die im WHG geforderte sichere Versorgung mit Trinkwasser gewährleisten zu können, betreiben wir einen hohen Aufwand. Mit unserem Verbrauchspreis liegen wir dennoch deutlich unter dem Durchschnitt anderer deutscher Wasserversorger.
Gemäß den aktuell gültigen Satzungen des "Zweckverbandes zur Wasserversorgung Gennach-Hühnerbach-Gruppe" (siehe unten) sind derzeit die folgenden Beiträge und Gebühren zu entrichten:
Die Aufgabe
Durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.
Unsere gültigen Verbrauchsgebühren und Beiträge ab 01.01.2024
Verbrauchsgebühr*
0,80 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers
Herstellungsbeitrag*
1,82 € pro m² Grundstücksfläche
5,75 € pro m² Geschoßfläche
Zahlungstermine/Fälligkeiten
15.03. Abrechnung Vorjahr **
15.05. 1. Abschlag
15.08. 2. Abschlag
15.11. 3. Abschlag
Grundgebühren für Wasserzähler*
Grundgebühr pro Jahr – je nach eingebautem Zähler, nach dem Dauerdurchfluss (Q3) oder dem Nenndurchfluss (Qn)
60,00 €/Jahr
bis 4 m³/h (Q3)
oder bis 2,5 m³/h (Qn)
66,00 €/Jahr
bis 10 m³/h (Q3)
oder bis 6,0 m³/h (Qn)
72,00 €/Jahr
bis 16 m³/h (Q3)
oder bis 10,0 m³/h (Qn)
90,00 €/Jahr
über 16 m³/h (Q3)
oder bis 40,0 m³/h (Qn)
810,00 €/Jahr
für Verbundzähler
Umsatzsteuer
* 7 % Umsatzsteuer auf Verbrauchsgebühr, Herstellungsbeitrag und Grundgebühr für Wasserzähler.
Abschlagszahlungen
** Die Abschläge errechnen sich aus 75 % der Wasserabrechnung des Vorjahres.
Überwachung
So setzt sich der Wasserpreis zusammen
Verbrauchsgebühren
Die Wasserpreise in Deutschland sollen nach dem Kostendeckungsprinzip unter Berücksichtigung der Umwelt- und Ressourcenkosten gebildet werden. Die Gennach-Hühnerbach-Gruppe ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und arbeitet ohne Gewinnerzielungsabsicht nach dem Kostendeckungsprinzip.
Maßgebend für die Berechnung der Gebühren (Wasserpreis) ist Artikel 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG Bayern). Hiernach decken die Grund- und Verbrauchsgebühren die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten und ansatzfähigen Kosten unseres Trinkwasserversorgungsunternehmens.
Drei Bestandteile bilden dabei den Preis für die Verbrauchsgebühren:
- Grundgebühr - die Grundgebühr wird, je nach eingebautem Zähler, nach dem Dauerdurchfluss (Q3) oder dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet.
- Verbrauchsgebühr pro m³ entnommenen Trinkwassers
- zuzüglich Mehrwehrsteuer – in der jeweils gültigen Höhe (derzeit 7 %)
Herstellungsbeitrag
Die Gennach-Hühnerbach-Gruppe erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag. Der Beitrag wird erhoben für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach § 4 Wasserabgabesatz (WAS) ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht.
Weitere Regelungen zur Beitragsbemessung finden Sie in unserer Beitrags- und Gebührensatzung. Oder fragen Sie uns einfach direkt, wenn Ihnen etwas unklar ist.
Satzungen
Wasserabgabesatzung und Verbandssatzung
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit der Onlineausgaben:
Beachten Sie bitte, dass rechtlich maßgeblich allein die Satzungen sind, wie sie in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes niedergelegt und amtlich bekannt gemacht wurden.