Günstiges Trinkwasser

Grundlage für die Lieferung von hochwertigem Trinkwasser bildet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das die Wasserversorgung als eine "Daseinsvorsorge" verankert. Darüber hinaus bestimmt das Gesetz, dass der Wasserbedarf vor allem aus ortsnahen Vorkommen gedeckt werden muss.

Um die im WHG geforderte sichere Versorgung mit Trinkwasser gewährleisten zu können, betreiben wir einen hohen Aufwand. Mit unserem Verbrauchspreis liegen wir dennoch deutlich unter dem Durchschnitt anderer deutscher Wasserversorger.

Gemäß den aktuell gültigen Satzungen des "Zweckverbandes zur Wasserversorgung Gennach-Hühnerbach-Gruppe" (siehe unten) sind derzeit die folgenden Beiträge und Gebühren zu entrichten:

Die Aufgabe

Durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.

Unsere gültigen Ver­brauchs­gebühren und Beiträge ab 01.01.2024

Verbrauchsgebühr*

0,80 € pro Kubik­meter entnom­menen Wassers

Herstellungsbeitrag*

1,82 € pro m² Grundstücksfläche
5,75 € pro m² Geschoßfläche

Zahlungstermine/Fälligkeiten

15.03. Abrechnung Vorjahr **
15.05. 1. Abschlag
15.08. 2. Abschlag
15.11. 3. Abschlag

Grundge­bühren für Wasser­zähler*

Grundgebühr pro Jahr – je nach einge­bautem Zähler, nach dem Dauer­durch­fluss (Q3) oder dem Nenn­durch­fluss (Qn)

60,00 €/Jahr

bis 4 m³/h (Q3)
oder bis 2,5 m³/h (Qn)

66,00 €/Jahr

bis 10 m³/h (Q3)
oder bis 6,0 m³/h (Qn)

72,00 €/Jahr

bis 16 m³/h (Q3)
oder bis 10,0 m³/h (Qn)

90,00 €/Jahr

über 16 m³/h (Q3)
oder bis 40,0 m³/h (Qn)

810,00 €/Jahr

für Verbundzähler

Umsatzsteuer

* 7 % Umsatzsteuer auf Ver­brauchs­gebühr, Her­stellungs­bei­trag und Grund­gebühr für Wasser­zähler.

Abschlagszahlungen

** Die Abschläge errech­nen sich aus 75 % der Wasser­ab­rech­nung des Vor­jahres.

So setzt sich der Wasserpreis zusammen

Verbrauchsgebühren

Die Wasserpreise in Deutschland sollen nach dem Kostendeckungsprinzip unter Berücksichtigung der Umwelt- und Ressourcenkosten gebildet werden. Die Gennach-Hühnerbach-Gruppe ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und arbeitet ohne Gewinnerzielungsabsicht nach dem Kostendeckungsprinzip.
Maßgebend für die Berechnung der Gebühren (Wasserpreis) ist Artikel 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG Bayern). Hiernach decken die Grund- und Verbrauchsgebühren die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten und ansatzfähigen Kosten unseres Trinkwasserversorgungsunternehmens.
Drei Bestandteile bilden dabei den Preis für die Verbrauchsgebühren:

  • Grundgebühr - die Grundgebühr wird, je nach eingebautem Zähler, nach dem Dauerdurchfluss (Q3) oder dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet.
  • Verbrauchsgebühr pro m³ entnommenen Trinkwassers
  • zuzüglich Mehrwehrsteuer – in der jeweils gültigen Höhe (derzeit 7 %)

Herstellungsbeitrag

Die Gennach-Hühnerbach-Gruppe erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag. Der Beitrag wird erhoben für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach § 4 Wasserabgabesatz (WAS) ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht.

Weitere Regelungen zur Beitragsbemessung finden Sie in unserer Beitrags- und Gebührensatzung. Oder fragen Sie uns einfach direkt, wenn Ihnen etwas unklar ist.

Satzungen

Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit der Onlineausgaben:
Beachten Sie bitte, dass rechtlich maßgeblich allein die Satzungen sind, wie sie in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes niedergelegt und amtlich bekannt gemacht wurden.