Mitteilung - Eigentümerwechsel

Sollte bei Ihnen ein Eigentümerwechsel des Objekts anstehen bzw. bereits erfolgt sein, so bitten wir Sie uns dies sehr zeitnah mitzuteilen. Sowohl beim Verkauf eines Objekts, aber auch bei der Hofübergabe oder auch Übergabe eines Objekts von den Eltern an die Kinder sind immer einige Punkte zu beachten. Bei einem Eigentümerwechsel dürfen Sie uns gerne telefonisch kontaktieren, in wenigen Minuten sind hier alle wichtigen Angaben geklärt. Gerne können Sie dies aber auch über unser Formular auf unserer Internetseite www.wasserghg.de tun. Sie finden das Formular unter dem Link „Download-Service“ auf der Startseite.

 

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