Information zur Wassergebühr ab 1. Januar 2027
Zum 1. Januar 2027 wird die Verbrauchsgebühr für Trinkwasser von derzeit 0,80 Euro auf 0,99 Euro je Kubikmeter (netto) angepasst. Die Grundgebühren bleiben unverändert.
Die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes hat diese Anpassung in ihrer Sitzung am 24. Juni 2026 einstimmig beschlossen. Grundlage hierfür ist eine neue Gebührenkalkulation für die Jahre 2027 bis 2029.
Warum wird die Wassergebühr erhöht?
Ein wesentlicher Grund ist das neu eingeführte bayerische Wasserentnahmeentgelt, der sogenannte „Wassercent“. Seit dem 1. Juli 2026 wird für die Entnahme von Grundwasser ein Entgelt von 0,10 Euro je Kubikmeter erhoben. Dieses Wasserentnahmeentgelt muss der Zweckverband an den Freistaat Bayern entrichten und verbleibt somit nicht bei der WasserGHG.
Für unseren Zweckverband entstehen dadurch voraussichtlich zusätzliche Kosten von rund 136.000 Euro pro Jahr. Da das Wasserentnahmeentgelt auf die tatsächlich aus dem Grundwasser entnommene Wassermenge erhoben wird, müssen auch Wassermengen bezahlt werden, die beispielsweise durch Verluste im Leitungsnetz nicht bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen. Die weitere Verringerung von Wasserverlusten gewinnt deshalb zusätzlich an Bedeutung.
Hinzu kommen allgemeine Kostensteigerungen, insbesondere bei Energie, Leitungsbau, Personal und Tiefbau. Diese Entwicklungen machen eine Anpassung der Wassergebühr erforderlich.
Die aktuelle Nachkalkulation zeigt gleichzeitig, dass die bisherige Verbrauchsgebühr von 0,80 Euro je Kubikmeter sehr genau und kostendeckend kalkuliert war. Die jetzige Erhöhung ist somit vor allem auf die neu hinzugekommenen und gestiegenen Kosten zurückzuführen.
Grundgebühr bleibt unverändert
Bei ihrer Entscheidung war es der Verbandsversammlung wichtig, die Grundgebühren nicht erneut anzuheben. Die notwendigen Mehrkosten werden deshalb über die verbrauchsabhängige Gebühr berücksichtigt. Wer weniger Trinkwasser verbraucht, zahlt entsprechend auch weniger Verbrauchsgebühren.
Ab dem 1. Januar 2027 beträgt die Verbrauchsgebühr somit 0,99 Euro netto je Kubikmeter entnommenen Wassers.
Die entsprechende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wurde bereits amtlich bekannt gemacht.
Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis.
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Grundgebühr: Tarif |
jährlich |
mtl. |
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Tarif 1 - 4 m³/h (QN 2,5) |
60,00 € |
5,00 € |
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Tarif 2 - 10 m³/h (QN 6,0) |
66,00 € |
5,50 € |
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Tarif 3 - 16 m³/h (QN 10,0) |
72,00 € |
6,00 € |
|
Tarif 4 - über 16 m³/h (QN < 10,0) |
90,00 € |
7,50 € |
|
Tarif 5 – Verbundzähler |
810,00 € |
67,50 € |
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