Gebührenanpassung zum 01.01.2024

Auf der Verbandsversammlung am 12. Juli 2023 mussten die Verbandsrätinnen und Verbandsräte auch über die Gebührenbedarfsberechnung für den Zeitraum 2024 – 2027 beraten und abstimmen.

Von der Verwaltung der WasserGHG wurde eine neue Gebührenkalkulation mit einer Nachkalkulation für die Jahre 2019 – 2022 und eine Gebührenbedarfsberechnung für den Zeitraum 2024 - 2027 in Auftrag gegeben. Das Kommunalberatungsbüro Bitterwolf hat nun das Ergebnis der Nach- und Vorauskalkulation der Gebühren vorgelegt.
Die WasserGHG ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und dient dem öffentlichen Wohl und strebt nicht an, Gewinne zu erzielen. Es ist dabei selbstverständlich, dass der Zweckverband seine Investitionen langfristig und nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten plant. Nachdem wir nach dem Kostendeckungsprinzip arbeiten, müssen unsere Ausgaben durch die Einnahmen gedeckt werden.
Eine der größten Ausgaben steht der WasserGHG im Moment bevor. Der Anschluss des Brunnens 2 im Stubental an unsere Versorgungseinheit bedeutet eine Investition von rund 1,6 Mio. €. Diese Maßnahme ist eine zukunftsweisende und wichtige Entscheidung um die Versorgungssicherheit für alle Kunden gewährleisten zu können. Die Zeichen der Klimaveränderung sind auch bei uns deutlich spürbar und ohne weitere Absicherung könnten auch auf die WasserGHG in näherer Zukunft Versorgungsschwierigkeiten zu kommen. Diese Investitionskosten sollen gemäß Abstimmung in den Entscheidungsgremien nicht über einen Verbesserungsbeitrag refinanziert werden, sondern werden auf die Wassergebühren über einen längeren Zeitraum erhoben.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung haben in einer sachlichen und lebhaften Beratung über die Verteilung des Gebührenbedarfs der sich aus der Grundgebühr und den Verbrauchsgebühren zusammensetzt ausführlich beraten. Seitens der Verwaltung wurden verschiedenste Möglichkeiten der Gebührenanpassung vorgestellt.

Durch einstimmigen Beschluss der Verbandsversammlung wurde folgende Gebührenanpassung zum 01.01.2024 beschlossen:

 

Grundgebühr: Tarif

bisher/jährlich

bisher/mtl.

neu/jährlich

neu/mtl.

Tarif 1 - 4 m³/h (QN 2,5)

40,80 €

3,40 €

60,00 €

5,00 €

Tarif 2 - 10 m³/h (QN 6,0)

48,00 €

4,00 €

66,00 €

5,50 €

Tarif 3 - 16 m³/h (QN 10,0)

60,00 €

5,00 €

72,00 €

6,00 €

Tarif 4 - über 16 m³/h (QN < 10,0)

90,00 €

7,50 €

90,00 €

7,50 €

Tarif 5 – Verbundzähler

810,00 €

67,50 €

810,00 €

67,50 €

Die Verbrauchsgebühr beträgt ab dem 01.01.2024 0,80 € netto pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Die bisherige Gebühr betrug 0,70 € je Kubikmeter entnommenen Wassers.
Zum Vergleich: der Durchschnittswert je Kubikmeter Wasser beläuft sich in Bayern auf 1,78 €, in Schwaben auf 1,45 € und bei uns im Ostallgäu auf 1,00 €.

Der Anstieg der Gebühren ist auch darauf zurückzuführen, dass für den laufenden Betrieb, den Unterhalt der Anlagen und für die Sanierung der bestehenden Wasserleitungen wesentlich höhere Ausgaben anfallen. Wie bereits in den vergangenen Jahren durchgeführt, stehen auch für die nächsten Jahre große Sanierungsmaßnahmen an. Im Bereich Unterhalt und Sanierung der Bestandsleitungen und Anlagen wäre eine Kürzung der Haushaltsmittel ein falsches Zeichen aufgrund der Altersstruktur der Bestandsanlagen und Leitungen.

Die Entscheidung solche Verbrauchsgebühren anzuheben fällt nie leicht, ist aber aus betrieblicher Sicht unumgänglich. Nachdem die Versorgungssicherheit mit erstklassigem Trinkwasser an oberster Stelle steht, müssen wir diese Kosten aufwenden um den über 6.100 Abnahmestellen gerecht werden zu können.

Nachfolgend vier Bespielberechnungen wie sich die Gebührenanpassung auf die Gebührenzahler auswirkt:

Abnehmer:                           Jahresverbrauch          Gebühr (brutto) alt      Gebühr (brutto) neu    Mehrbelastung €

1 Personen Haushalt                  35 m³                     69,87 €                         94,11 €               24,23 €

4 Personen Haushalt                140 m³                   148,52 €                      183,82 €               35,30 €

Gewerbe/Landwirt u.a.        2.000 m³                1.549,36 €                   1.779,49 €             230,13 €

Gewerbe/Landwirt u.a.        5.000 m³                3.796,36 €                   4.342,79 €             546,43 €

Nachfolgend einige Angaben zum abgelaufenen Geschäftsjahr:
Verkaufte Wassermenge 2022: 1.208.697 m³
Aktive Wasserzähler (Stand 31.12.2022): 6.147
Versorgungsleitungen (ohne Hausanschlüsse): rund 220 km
Hydranten im Versorgungsgebiet: 1.569

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