Gebührenanpassung zum 01.01.2020
Wie bereits im Dezember 2019 ankündigt wurde auf der Verbandsversammlung der WasserGHG am Montag, 13.07.2020 über die Gebührenbedarfsberechnung beraten und abgestimmt.
Von der Verwaltung der WasserGHG wurde eine neue Gebührenkalkulation für den Zeitraum von 2020 bis 2022 in Auftrag gegeben. Das Kommunalberatungsbüro Bitterwolf hat nun das Ergebnis der Nach- und Vorauskalkulation der Gebühren vorgelegt.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung Gennach-Hühnerbach-Gruppe ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er dient dem öffentlichen Wohl und strebt nicht an, Gewinne zu erzielen.
Es ist dabei selbstverständlich, dass der Zweckverband seine Investitionen langfristig und nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten plant.
Nachdem wir nach dem Kostendeckungsprinzip arbeiten, müssen unsere Ausgaben durch die Einnahmen gedeckt werden.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung haben in einer sachlichen und lebhaften Beratung über die Verteilung des Gebührenbedarfs der sich aus der Grundgebühr und den Verbrauchsgebühren zusammensetzt ausführlich beraten. Seitens der Verwaltung wurden verschiedenste Möglichkeiten der Gebührenanpassung vorgestellt.
Durch mehrheitlichen Beschluss der Verbandsversammlung wurde folgende Gebührenanpassung zum 01.01.2020 beschlossen:
neue Grundgebühr |
neue |
neue |
|
bisherige |
bisherige |
Tarif 1 - 4 m³/h (QN 2,5) |
40,80 € |
3,40 € |
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30,00 € |
2,50 € |
Tarif 2 - 10 m³/h (QN 6,0) |
48,00 € |
4,00 € |
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36,00 € |
3,00 € |
Tarif 3 - 16 m³/h (QN 10,0) |
60,00 € |
5,00 € |
|
60,00 € |
5,00 € |
Tarif 4 - über 16 m³/h (QN < 10,0) |
90,00 € |
7,50 € |
|
90,00 € |
7,50 € |
Tarif 5 - Verbundzähler |
810,00 € |
67,50 € |
|
810,00 € |
67,50 € |
Die Verbrauchsgebühr beträgt ab dem 01.01.2020 0,70 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Die bisherige Gebühr betrug 0,55 € je Kubikmeter entnommenen Wassers.
Der Anstieg der Gebühren ist auch darauf zurückzuführen, dass für den laufenden Betrieb, den Unterhalt der Anlagen und für die Sanierung der bestehenden Wasserleitungen wesentlich höhere Ausgaben anfallen. Wie bereits in den vergangenen Jahren durchgeführt, stehen auch für die nächsten Jahre große Sanierungsmaßnahmen an. Die Versammlung war sich einig im Bereich Unterhalt und Sanierung der Bestandsleitungen und Anlagen keine Kürzung der Haushaltsmittel vorzunehmen.
Die Entscheidung solche Verbrauchsgebühren anzuheben fällt nie leicht, ist aber aus betrieblicher Sicht unumgänglich. Nachdem die Versorgungssicherheit mit erstklassigem Trinkwasser an oberster Stelle steht, müssen wir diese Kosten aufwenden um den fast 6.000 Abnahmestellen gerecht werden zu können.
Nachfolgend vier Bespielberechnungen wie sich die Gebührenanpassung auf die Gebührenzahler auswirkt:
Abnehmer: Jahresverbrauch Gebühr (brutto) alt Gebühr (brutto) neu Mehrbelastung € %
1 Personen Haushalt 35 m³ 52,70 € 69,87 € 17,17 € 33%
4 Personen Haushalt 140 m³ 114,49 € 148,52 € 34,03 € 30%
Gewerbe/Landwirt u.a. 2.000 m³ 1.215,52 € 1.549,36 € 333,84 € 27%
Gewerbe/Landwirt u.a. 5.000 m³ 2.981,02 € 3.796,36 € 815,34 € 27%
Nachfolgend einige Angaben zum abgelaufenen Geschäftsjahr:
Verkaufte Wassermenge 2019: 1.239.282 m³
Stand zum 31.12.2019 an verbauten aktiven Wasserzählern: 5.967 Stk.
Jahresumsatz: 4.715.810,40 €
Versorgungsleitungen (ohne Hausanschlüsse): rund 220 km
Hydranten im Versorgungsgebiet: über 1.500 Stk.
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